Immissionsschutzbeauftragter nach BimSchG §53 / §54
Umweltschutz – Betriebshaftpflichtversicherung

Mein Angebot für Sie

  • Externer Immissionsschutzbeauftragter
    Regelmäßige Begehungen
    Prüfung der Umsetzung der Auflagen
    Erstellung Jahresberichte
    Beratung zu aktuellen gesetzlichen Änderungen
    Informationen zur Entwicklung des Standes der Technik
    Abgabe der PRTR-Berichte